Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlag Gourmedia

Generell:

Die Gourmedia Wagner Egle Ges.n.b.R, Herklotzgasse 35, 1150 Wien (in der Folge »Gourmedia«) ist beim Verkauf von Anzeigen im Wirtshausführer Printausgabe in jeglicher Form (z.B. Specials), am Onlineportal, abrufbar unter www.wirtshausfuehrer.at, über eine App „1000 Wirte“ oder Ähnliches von Gourmedia, Vertragspartner des Anzeigenkäufers (in der Folge »Kunde« oder »Auftraggeber«).

Weiters ist Gourmedia im Falle einer Foto- oder Etikettenbuchung  Vertragspartner des Premiumpartners (in der Folge »Kunde«, oder»Auftraggeber«)

Bei der Abwicklung des Anzeigenverkaufs gelten für die Kunden ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge »AGB«). Die AGB können jederzeit unter www.wirtshausfuehrer.at abgerufen werden. Insbesondere werden AGB, Nutzungsbedingungen oder Ähnliches von Auftraggebern oder Dritten nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten.

Sämtliche Regelungen in diesen AGB, für die es nicht eine gesonderte Regelung für die Premiumpartnerschaft gibt, gelten auch für Foto- und Etikettenbuchungen  sinngemäß.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen jedenfalls der Schriftform.

Gourmedia ist berechtigt, die vorliegenden AGB ohne vorherige Zustimmung des Kunden jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen.

Auftragserteilung und Auftragsabwicklung: 

Maßgeblich für den Auftrag ist, neben diesen AGB, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Preisliste bezüglich Foto- und Etikettenbuchungen.
Die Anzeigenpreisliste und die Preisliste für Foto-und Etikettenbuchungen werden auf Anfrage hin zugeschickt.  Gourmedia behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden mitgeteilt.

Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Gourmedia steht es im Printbereich frei, in diesem Zeitraum die Anzeigenaufträge der jährlich neu aktualisierten Ausgabe des Wirtshausführers zuzuordnen, außer es besteht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend). Für die Stornokosten ist jene Printausgabe maßgeblich, die von Gourmedia für die jeweilige Anzeige in Aussicht genommen wurde, außer es besteht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend).

Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen, im Onlinebereich für bestimmte Zeiträume kann nur nach schriftlicher Vereinbarung (E-Mail ist ausreichend) und bei Verrechnung des jeweils gültigen Platzierungszuschlages gewährleistet werden. Dies gilt auch für Online-Anzeigen. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden von Gourmedia als Werbung kenntlich gemacht.

Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lieferung behält sich Gourmedia das Recht vor, dadurch entstandene Kosten, in welcher Form auch immer, in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck seiner Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen von Gourmedia sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich Gourmedia den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. Sind für Gourmedia Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, beigestellte Filme oder sonstige Online-Werbeformen für Onlinemedien schadhaft oder unvollständig, und werden diese Mängel erst beim Druckvorgang und/oder Bereitstellung oder Ähnliches deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche und ist zahlungsverpflichtet.

Nur für Anzeigen nach erfolgtem schriftlichem Auftrag übernimmt Gourmedia die Haftung.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten geliefert. Sendet der Kunde den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden.

Bei den Foto- und Etikettenbuchungen handelt es sich um einen kostenpflichtigen Profil-Eintrag im Wirtshausführer Printausgabe von Partnern wie Wirte und Winzer und Online.

Stornierung:

Bei der Printausgabe ist eine Stornierung des Anzeigenauftrages bis 8 Wochen vor dem Erscheinungsdatum kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen 8 Wochen und 4 Wochen sind 50 % Stornokosten, bei einer Stornierung zwischen 4 Wochen und 3 Wochen 60 %, bei einer Stornierung zwischen 3 Wochen und 2 Wochen 70 % und bei einer Stornierung von unter 2 Wochen 100 % Stornokosten zu tragen; dies alles wird bis zum Erscheinungsdatum des neu aktualisierten Guides berechnet.

Berechnung, Zahlung und Vertragsdauer: 

Falls der Kunde keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung nach Erhalt binnen innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Der Frühbucherbonus sofort nach Abschluß des Vertrages.

Gourmedia ist unter Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie allfällige Betreibungskosten berechnet. Wirtshausführer kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.

Bei Änderungen der Anzeigenpreise und der Partnerschaftspreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

Der Kunde erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos mindestens zwei Belegexemplare.

Foto- und Etikettenbuchung:
Die Foto- und Etikettenbuchung wird für 12 Monate abgeschlossen und läuft mit Erscheinen der jährlich neu aktualisierten Ausgabe des Wirtshausführer aus.

Die Verrechnung der 12 Monate Partnerschaft erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. nach Verlängerung und ist die Rechnung nach Erhalt binnen innerhalb von 14 Tagen netto fällig.
Schickt der Auftraggeber, Wirt oder Winzer, und sogar trotz Nachfrage von Seiten Gourmedia, nicht rechtzeitig vor Drucklegung des Guide das Foto/Etikett für den Abdruck, behält sich Gourmedia das Recht vor, den Eintrag mit vereinbartem langem Texteintrag lt. Buchung, und ohne Foto zu veröffentlichen und zu verrechnen.

Schlussbestimmungen: 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat Gourmedia Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.

Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere einschließlich der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten, ist der Kunde allein verantwortlich. Das gilt auch für Foto-und Etikettenbuchungen, die vom Kunden beigestellt werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Tarife von Gourmedia zu halten.

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine angegebenen und im Zuge der Geschäftsabwicklung mit Gourmedia gewonnenen Daten verwendet werden dürfen und er per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu (Direkt-)Werbezwecken über Aktionen von Gourmedia und verbundenen Unternehmen kontaktiert werden kann. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.